Schießstandordnung Bockenberg
Bitte beachten Sie bitte Folgendes:
Vor dem Schießen ist unaufgefordert ein gültiger Jagdschein, WBK oder Erlaubnis zum Schießen vorzuzeigen.
Auf den Schrotständen ist ausschließlich Bleimunition mx. 2,5mm 28gr zu verwenden.
Auf den Kugelständen max. Geschossenergie 7000 Joule – Kurzwaffe 1500 Joule.
Die Verwendung von Kupfermonolithgeschossen ist verboten.
Den Anweisungen der Schießleitung und Standaufsichten ist immer Folge zu leisten!
Bei Nichtbeachtung erfolgt der Verweis von der Schießanlage.
Beachten Sie die aushängende BJV-Schießstandvorschrift.
Mit Betreten der Schießanlage erkennen Sie die BJV Standordnung sowie unsere AGB an und verpflichten sich diese zu befolgen.
Die Waffe ist mit offenem Verschluss und Laufmündung nach oben zu tragen, Kipplaufwaffen sind zu öffnen.
Die Waffe darf NIEMALS auf Personen gerichtet werden.
Es darf geladen werden: Kugelstand – 1 Patrone, Kurzwaffe – 5 Patronen, Flintenstände -2 Patronen, Kino – 3 Patronen
Nach dem Schuss ist der Verschluss sofort zu öffnen, Kipplaufwaffen sind zu öffnen!
Im Falle von Ladehemmungen oder sonstigen Störungen ist die verantwortliche Aufsichtsperson zu verständigen. Die Waffen sind mit in Richtung der Geschossfänge zeigender Mündung zu entladen bzw. so zu handhaben, dass niemand gefährdet wird.
Es ist zu jederzeit Gehörschutz zu tragen.
Rauchen und offenes Feuer ist verboten.
Hülsen sind in die dafür vorgesehen Behältnisse zu werfen.
Hinterlassen Sie den Stand bitte sauber und ordentlich.
Für verlorene oder vergessene Gegenstände wird nicht gehaftet!
Kinder unter 14 Jahren ist das Betreten der Schießanlage nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten nach Voranmeldung bei der Schießleitung gestattet.
VIELEN DANK!!!
Auf der BJV Schießanlage Bockenberg gilt die Schießstandordnung des BJV Bayern e.V.
Das Verwenden von Stahlmunition ist behördlich untersagt. Bei Zuwiderhandlung erteilen wir Hausverbot!
